Informationen rund um das Thema Covid-19
Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,
aufgrund der neuen niedersächsischen Corona-Verordnung passen wir unsere Besucherregelung an.
Demnach gilt ab dem 21.10.2022 folgende Besuchs- und Zutrittsregelung:
Grundsätzlich gilt:
-
FFP2-Maskenpflicht
Für alle Personen ab 14 Jahren während der gesamten Besuchszeit.
Gilt auch während des Aufenthaltes im Patientenzimmer. Mindestens Medizinische Maske für Kinder ab 6 Jahren.
Alle Patienten entsprechend ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten. -
Besuchszeit
Täglich zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr für eine Stunde. -
Registrierpflicht
Bitte melden Sie sich mit einem Besucherformular an der Patienteninformation an.
Das Formular können Sie hier downloaden und ausgefüllt zu Ihrem Besuch mitbringen. -
Testpflicht
Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch einen negativen Corona-Testnachweis in Verbindung mit einem Ausweisdokument mit,
(Anitgen-Test 24h, PCR-Test 48h gültig). -
1 Patient - 2 Besucher gleichzeitig - 1 Stunde
Es dürfen maximal 2 Personen einen Patienten gleichzeitig für eine Stunde besuchen. -
Händedesinfektion
Bitte desinfizieren Sie ihre Hände nach dem Betreten des Patientenzimmers. -
Mitwirkungspflicht
Besucher und Patienten sind hier grundsätzlich zur Mitwirkung und Einhaltung der Regelungen verpflichtet. Alle genannten Maßnahmen sind notwendig, um alle Besucher und alle Patienten vor einer zusätzlichen Atemwegsinfektion z.B. mit Corona-Viren zu schützen.
- 1 Patient - 2 Besucher gleichzeitig - 1 Stunde
Es dürfen maximal 2 Personen einen Patienten gleichzeitig besuchen.
- Im Mehrbettzimmer gilt die Regel:
2 Patienten = max. 4 Besucher
3 Patienten = max. 6 Besucher - Falls die maximale Besucheranzahl pro Patient im Patientenzimmer erreicht ist, müssen die Besucher vor dem Patientenzimmer auf dem Flur warten.
- Um eine zu hohe Besucheranzahl im Zimmer zu vermeiden, ist die Absprache mit dem Patienten, Mitpatienten oder seinen nahen Angehörigen unbedingt erforderlich.
- Alternativ kann der Besuch bei gehfähigen Patienten auch außerhalb des Patientenzimmers stattfinden.
- Besuche müssen bei den Patienten/nahen Angehörigen angemeldet werden, sodass die Besuche koordiniert werden können und die maximale Besucheranzahl nicht überschritten wird.
- Kinder zählen als eine Person mit.
- Im Mehrbettzimmer gilt die Regel:
- Kinder
- Auf Besuch von Kindern sollte nach Möglichkeit verzichtet werden.
- Kinder ab 6 Jahren = medizinische Maske
Kinder ab 14 Jahren = FFP2-Maske - Kinder unterliegen ebenfalls der Testpflicht.
- Vom Besuch ausgeschlossen sind
- Personen mit Krankheitssymptomen eines Atemwegsinfekts
- Corona-positiv getestete und noch nicht genesene Personen
- Kontaktpersonen zu aktuell Corona-positiv Getesteten.
Jeder Besucher muss sich bei der Patienteninformation mit einem Besucherformular anmelden.
Das Formular zur Besuchererfassung können Sie hier herunterladen und bereits ausgefüllt mitbringen. Dieses verkürzt mögliche Wartezeiten bei der Besuchererfassung an der Patienteninformation.
Der Zugang zum Krankenhaus ist ausschließlich über den Haupteingang möglich.
Alle Besucher müssen vor dem Betreten des Krankenhauses einen negativen Corona-Testnachweis in Verbindung mit einem Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass) vorlegen.
Antigen-Teste sind 24h und PCR-Test 48 Stunden gültig.
Die Einnahme von Speisen und Getränken ist während der Besuchszeit untersagt, weil dazu die FFP2 Maske abgenommen werden muss. Falls Sie als Besucher Nahrung oder Getränke zu sich nehmen möchten, muss der Besuch für diesen Zeitraum unterbrochen werden.
Folgende Ausnahmeregelungen sind in Absprache mit der jeweiligen Station für folgende Personen möglich:
- Angehörige von Patienten der Intensivstationen
- Familienangehörige der gynäkologischen/geburtshilflichen Patientinnen
- Ein Geschwisterkind von Neugeborenen in Begleitung vom Vater.
Bei Kindern unter 6 Jahren nach Möglichkeit mit Maske (Altagsmaske) - Angehörige von sehr schwer erkrankten Patienten
- Palliative Patienten
- Eltern der minderjährigen Patienten auf der Kinderstation
- Medizinische Begleitpersonen
- Werdende Väter
Sie kommen zu einem Termin in einer unserer Ambulanzen oder zu einer therapeutischen Maßnahme in unserem Haus?
Bitte tragen Sie als Patient während des Aufenthaltes im Ludmillenstift immer eine FFP2 Maske. Nur bei Untersuchungen oder Maßnahmen, bei denen das Tragen der Maske nicht möglich ist, fordert Sie das Personal dazu auf, die Maske abzunehmen.
Patienten mit gesundheitlichen Einschränkungen der Atemwege müssen mindestens eine medizinische Maske tragen.
Begleitung von Patienten
Bei einigen Untersuchungen oder Beratungsgesprächen ist die Anwesenheit von Angehörigen oder einer Begleitperson hilfreich. Daher darf jeder Patient maximal von 1 Person begleitet werden. Für die Begleitperson gilt die FFP2 Maskenpflicht für die gesamte Aufenthaltsdauer im Ludmillenstift.
Bei vielen ambulanten Anwendungen und Routineuntersuchungen ist keine Begleitperson notwendig, sodass wir Sie bitten, in diesen Fällen möglichst alleine zu Ihrem Termin zu erscheinen. Es dient der Sicherheit von wartenden Patienten und Begleitpersonen.
Um Patient*innen mit persönlicher Wäsche und Utensilien zu versorgen, können Angehörige diese, verpackt (verschlossener Beutel oder Karton) mit einem entsprechenden Abgabezettel versehen, am Empfang in der Eingangshalle abgeben. Von dort werden diese durch das Personal innerhalb der Klinik zum Patienten gebracht.
