Ernährungsberatung im Ludmillenstift

Ernährungsberatung in Meppen - Essen ist ein zentrales Thema in unserem Leben. Es sollte gut und lecker schmecken, Spaß machen und uns guttun.  

Ob persönliches Wohlfühlgewicht, Lebensmittelunverträglichkeit oder Krankheit- Ernährung beeinflusst unsere Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden in hohem Maße.

Eine richtige Ernährung trägt zur Erhaltung der Gesundheit bei. Im Krankheitsfall spielt die entsprechende Ernährungstherapie eine entscheidende Rolle.

Wir helfen Ihnen!

 

Für stationäre Patienten

Im stationären Bereich stehen weitere Diätassistentinnen für unsere Patienten als Ansprechpartner in der Ernährungsberatung zur Verfügung.

 

Ernährung sollte kostbar, wertvoll und köstlich sein!

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel einen Teil der Kosten für die Ernährungsberatung nach SGB V §20 oder Ernährungstherapie nach SGB V §43. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist u.a. die Qualifizierung zur Fachkraft Diätassistentin/ Ökotrophologin und einer anerkannten gültigen Zusatzqualifikation als Ernährungsberater, welche das Krankenhaus Ludmillenstift erfüllt.

Diese Therapie richtet sich an Patienten, die an einer ernährungsabhängigen Erkrankung leiden. Sie ist somit eine wichtige Ergänzung der ärztlichen Therapie und umfasst in der Regel 5 Sitzungen (Erstgespräch und 4 Folgeberatungen). Hierfür benötigt die Krankekasse eine Notwendigkeitsbescheinigung von Ihnen (siehe Download).

Folgende Erkrankungen werden bezuschusst:

  • Stoffwechselerkrankungen
  • alle Diabetes mellitus Erkrankungen
  • Gicht, Rheuma, erhöhte Blutfette
  • Erkrankungen der Verdauungsorgane
  • Nieren- und Lebererkrankungen, Bauchspeicheldrüse, KHK
  • Magen- Darm Erkrankungen: Reizmagen, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn, Obstipation
  • Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien wie Laktose-, Fruktose-, Sorbit- und Histaminintoleranz
  • Gluten Unverträglichkeit und Zöliakie
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Bluthochdruck
  • Mangel- und Fehlernährung: Adipositas, Eiweiß-, Eisenmangelernährung
  • Krebserkrankungen

Eine präventive Ernährungsberatung nach SGB V §20 wird im Rahmen der Leistungen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung von den Krankenkassen zum Teil erstattet und kann ohne eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung beantragt werden. Ggf. benötigt die Krankenkasse ein Rezept vom behandelnden Arzt, dass dieser budgetneutral ausstellen kann. Häufig werden dann eine Erstberatung und zwei Folgeberatungen finanziell unterstützt. Hier fällt die Zuzahlung der Kassen ggf. geringer aus.

Bitte erfragen Sie vor Beginn der Beratung bei Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen und Informationen die Krankenkasse benötigt:

  • Notwendigkeitsbescheinigung bei Ernährungstherapie SGB V §43. (siehe Download)
  • Kostenvoranschlag (siehe Download)
  • Anzahl der bezuschussten Beratungstermine.
  • Erkundigen Sie sich, in welcher Höhe die Beratungskosten übernommen werden.

Private Krankenkassen handhaben die Kostenübernahme unterschiedlich. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.

  • Checkliste wird erfüllt.
  • Kontaktaufnahme zwecks Terminvereinbarung mit uns.
  • Beim Erstgespräch erhalten Sie eine Rechnung über die kompletten Beratungstermine (mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen).
  • Nach Beendigung der Beratungstermine erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung für die Krankenkasse zur Einreichung der vorab genehmigten Bezuschussung/ Rückerstattung.

Silke Niemeyer

Ernährungsberaterin Vfed, Diätassistentin, Diabetesberaterin DDG, Systemische Adipositasberaterin 

Kontakt:              Telefon 05931 152 4823 E-mail: niemeyer@ludmillenstift.de

Sprechzeiten:     montags bis donnerstags

Silke NiemeyerErnährungsberaterin Vfed, Diätassistentin, Diabetesberaterin DDG, Systemische Adipositasberaterin 
Evelyne GilbertDiätassistentin im stationären Bereich
Hildegard FöckeDiätassistentin im stationären Bereich
Anne GebbekenDiätassistentin im stationären Bereich
Eileen WeinstockDiätassistentin im stationären Bereich
Anfahrt und Parken
So finden Sie zum Ludmillenstift