Der Patientenwille zählt - Vorsorgen für den Ernstfall
Kostenloser Vortrag klärt auf
21.03.2024 Wer denkt schon gern an einen Unfall oder an den eigenen Tod? Und doch, wer für den Notfall vorsorgt, nimmt seinen engsten Vertrauten Last und Verantwortung ab. Wenn Patienten den eigenen Willen nicht mehr äußern können, sollten medizinische Maßnahmen und Entscheidungen schon vorher festgelegt sein und stets im eigenen Sinne angewendet werden.
Mithilfe entsprechender Vorsorgeregelungen lässt sich dies vereinbaren Betroffene wahren sich ihr Selbstbestimmungsrecht und geben Angehörigen einen Leitfaden für die schwere Zeit an die Hand.
Schließlich kann so auch vermieden werden, dass unbekannte Personen zur Betreuung herangezogen und medizinische wie vermögensrechtliche Entscheidungen fernab des eigenen Willens getroffen werden.
Im Detail bedeutet dies: Welche lebenserhaltenden Maßnahmen sollen ergriffen werden? Wie kann der Betroffene schon vorsorglich seine Behandlungswünsche festlegen? Wie erfährt das Krankenhaus vom Patientenwillen?
Fragen rund um das komplexe Thema werden der erfahrene Meppener Rechtsanwalt Erwin Köhler und Pfarrer Peter Göhlich am Mittwoch, den 27.03.2024 ausführlich und rechtssicher beantworten.
Dieser Vortrag gehört zur monatlich stattfindenden Patientenakademie des Krankenhaus Ludmillenstift. Beginn der kostenlosen Veranstaltung ist um 18 Uhr im Hotel von Euch, Meppen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, jedoch sind die Kapazitäten begrenzt.
Bild v.l.n.r.: Pfarrer Peter Göhlich, Rechtsanwalt Erwin Köhler