Jeder kann Lebensretter sein –
Tag der Organspende am 4. Juni 2022

 

Fotoquelle ist: dso, BZgA/Jan Konitzki

 

Es war Sommer 2020, da kam am 16. Juli gegen drei Uhr morgens der Anruf, der ihr Leben veränderte. Ob sie Silke Oster sei, wollte die Stimme am anderen Ende wissen. Die 37-jährige bestätigte dies noch etwas schläfrig.  „Wir haben eine neue Niere für Sie“, teilte die Anruferin mit. Von diesem Moment an ging alles sehr schnell, denn in nur wenigen Stunden sollte Silke Oster schon im Krankenhaus auf dem OP-Tisch liegen und ihre neue Niere erhalten.

Rückblick: Die Odyssee ihres Lebens beginnt schon als Kleinkind, als bei ihr ein Gendefekt festgestellt wurde. Arztbesuche über Arztbesuche folgten bis klar war, dass Silke Oster eine neue Niere benötigt. Nach 31 Jahren scheint alles ein gutes Ende zu nehmen. Dank eines Menschen, der zu Lebzeiten entschieden hatte, dass er seine Organe nach dem Tod spenden möchte, wird Silke Oster wertvolle Lebensqualität geschenkt. Mit ihrer Geschichte möchte Sie aktiv zur Organspende aufrufen.

Auch im Ludmillenstift Meppen kommt es regelhaft zur Entnahme von Spenderorganen durch ein spezielles Team von Operateuren aus einer Universitätsklinik. Jährlich sind es zwischen fünf und zwölf solcher Entnahmeoperationen.

„Die gespendeten Organe werden vorher genau auf ihre Qualität untersucht und nur ein wirklich leistungsfähiges und passendes Organ wird in Betracht gezogen.“, erklärt Dr. med. Norbert Fischer, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin am Ludmillenstift Meppen.

Die Vermittlung der Organe erfolgt durch die Organisation „Eurotransplant“, die in 8 europäischen Ländern tätig ist. Grundlage bei der Verteilung sind medizinische und ethische Gesichtspunkte. „Die internationale Zusammenarbeit über eine zentrale Warteliste ermöglicht es, dass fast jedes Spenderorgan einem geeigneten Empfänger zugeordet werden kann und somit im besten Fall Leben rettet“, weiß der Intensivmedizinier.

Damit es im Einzelfall überhaupt zu einer Organspende kommen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In Deutschland werden nur Organe entnommen, wenn der Hirntod des Menschen festgestellt wurde und der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen vorliegt. Als hirntot werden in der Medizin Patienten nach dem vollständigen und unumkehrbaren Ausfall aller Hirnfunktionen (Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm) bezeichnet.

Die Methoden zur Feststellung des Hirntodes sind wissenschaftlich gesichert und durch die strengen und speziellen Richtlinien der Bundesärztekammer genau geregelt. Somit kann dies nur durch zwei Fachärzte mit langjähriger intensivmedizinischer Erfahrung in der Behandlung von akut schweren Hirnschädigungen erfolgen. Im Ludmillenstift sind dies in der Regel ein Facharzt der Neurologie und ein Anästhesist.

In vielen Fällen haben Verstorbene ihren Willen jedoch nicht ausdrücklich formuliert. Dann müssen ihre Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Das kann für die Hinterbliebenen oft eine sehr schwierige Entscheidung in einer ohnehin belastenden Phase sein. „Deshalb sollte sich jeder die Zeit nehmen, sich umfassend zu informieren und den eigenen Willen schriftlich festzuhalten, zum Beispiel in Form eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung.“, rät Dr. Fischer. Nach wie vor warten noch viele schwerkranke Patienten auf ein Spenderorgan – über 8.400 waren es Ende 2021. Und nach wie vor ist der Tod auf der Warteliste oft das traurige Ende, weil kein geeignetes Spenderorgan vermittelt werden kann.

Silke Oster hatte Glück und erfreut sich mit neuer Niere bester Gesundheit. Die Gewissheit, dass es hätte anders laufen können, ist ihr Antrieb auf das Thema Organspende aufmerksam zu machen, nicht nur am Tag der Organspende.

 

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