Rechtsanspruch auf unabhängige Zweitmeinung bei planbaren Operationen im Ludmillenstift

14.07.2025 Vor bestimmten planbaren Operationen haben gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Ziel ist es, den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, offene Fragen zu einem empfohlenen Eingriff mit einer Ärztin oder einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen zu besprechen. So kann die Notwendigkeit des Eingriffs hinterfragt und eine informierte Entscheidung getroffen werden.

Der Anspruch auf Zweitmeinung ist im GKV- Versorgungsstärkungs-gesetz von 2015 verankert. Die konkreten Regelungen dazu werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der Zweitmeinungs-richtlinie festgelegt.

Unser Chefarzt der Kardiologie, Dr. med. Wasim Schehab, hat das Antragsverfahren für die sogenannte Zweitmeinung erfolgreich durchlaufen und darf Patientinnen und Patienten bei folgenden Eingriffsarten beraten:

  • Eingriffe bei Aortenaneurysmen
  • Kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen
  • Implantation von Herzschrittmachern, Defibrillatoren oder CRT-Aggregaten


Kontakt & Terminvereinbarung:

T 05931 152 1403
E im-sekretariat@ludmillenstift.de

 

(klm/ak)

 

Dr. med. Wasim Schehab (Chefarzt)
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